Mein Angebot
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schwierig es ist, mit einem Kind sowohl mit Legasthenie als auch Dyskalkulie den Schulalltag zu bewältigen, die Behördengänge zu gehen, Nachweise und Diagnosen beizubringen und dabei noch irgendwie versuchen das Selbstwertgefühl des Kindes aufrecht zu erhalten. Hier möchte ich gerne eine Anlaufstelle sein und unterstütze Sie gerne bei Fragen hinsichtlich

  • Nachteilsausgleich
  • Welche Diagnose wofür
  • Wer diagnostiziert was
  • Unterschied Schwäche und Störung
  • Möglichkeiten einer Kostenübernahme
  • Möglichkeiten der Förderung in- und außerschulisch
  • Welche Schule ist geeignet für mein Kind

Wie kann ich unterstützen…

Ich bin absolut davon überzeugt, dass kein Kind faul ist! Wenn Kinder nicht lernen oder nicht gut lernen können, dann ist die Lernumgebung nicht optimal. Nach meiner Erfahrung an verschiedenen Grundschulen ist es heute schwieriger denn je, alle Kinder gleich gut zu unterrichten und entsprechend zu fördern. Die Klassen sind in der Regel mit 25-30 Schülern besetzt, die unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse (Sprachbarrieren, Lernschwächen, soziales Umfeld) mitbringen.

Gerade durch die Corona geprägte Zeit fallen immer mehr Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sowie Defiziten in der Mathematik auf. Gemäß meiner Erfahrung steigt der Förderbedarf in diesen Bereichen immer mehr an und die Lehrer können dies nicht mehr auffangen. Auch die Abdeckung des Regelunterrichts ist aufgrund des Lehrermangels nicht immer gegeben. Auch darunter leiden die dringend notwendigen Förderstunden.

Nie war es sinnvoller, ein geeignetes Förderangebot innerschulisch anzubieten.

 

Die Kosten einer Lerntherapie sind in der Regel von den Eltern privat zu tragen. Sie werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

Es gibt eine Möglichkeit der Kostenübernahme über das Jugendamt. Bei einer diagnostizierten Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder/und Dyskalkulie und einer hierdurch bedrohten seelischen Gesundheit des Kindes, können die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Erforderlich ist ein ärztliches Gutachten. Eine medizinische Fachdiagnostik kann nur durch Kinder- Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder auch speziell qualifizierten Ärzten erfolgen. Der Antrag Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist beim zuständigen Jugendamt erhältlich. Die Kostenübernahme ist unabhängig vom finanziellen Einkommen